Grundsätzlich ist die Domäne des Heilpraktikers die Behandlung chronisch und akut kranker Menschen mit dem Ziel der Heilung. Es ist nicht in meinem Sinne, die Symptome nur zu verwalten. Es ist ebenso meine Aufgabe zu erkennen, wo meine Grenzen sind und die Notfallmedizin bzw. Chirurgie gefragt sind.
Im alten China war ein Arzt in seinem Dorf nur dann angesehen und gut versorgt, wenn seine Leute gesund waren. Es war seine Aufgabe Störungen und energetische Dysbalancen rechtzeitig zu erkennen, bevor organmanifestierte Erkrankungen eintraten.
Damit sind wir schon bei dem Wesen der ganzheitlichen Psychosomatik und vieler traditioneller Heilmethoden!
Es werden keine Schlachten gegen Symptome und Krankheiten geführt, sondern der Patient wird wieder in eine Stärke und Balance gebracht, die es seinen, dann ausreichend vorhandenen Selbstheilungskräften ermöglichen, den Zustand der Gesundheit, also das relative Gleichgewicht der Kräfte, wieder autonom herzustellen. Gesundheit ist Lebensfreude und Freiheit. Auch wenn der beste Chirurg das Messer nach einer OP aus der Hand legt, ist er auf diese Selbstheilungskräfte angewiesen.
Das Wissen und die notwendige Philosophie zu dieser Medizin ist uralt; es muss nur genutzt und die einzelnen Methoden perfekt kombiniert werden. Wie der Mensch auch, sind es lebendige Systeme und keine dogmatischen Regeln, die verstanden und angewendet werden wollen.
Die Medizin ist eine praxisorientierte Erfahrungswissenschaft, die sich nach den Gesetzmäßigkeiten der materiellen Dimensionen und dem individuellen Bewußtseinsstand richtet; nach dogmatischen Gesetzlichkeiten, egal welcher Richtung, richtet sie sich nicht, auch wenn sie ständig wiederholt werden.
Die Preise richten sich nach dem Regelhöchstsatz der GebüH und beihilfefähigen Höchstbeträgen nach § 7 Abs. 1 Satz 5 BayBhV. Es wird ausschließlich über die Abrechnungsstelle mediserv abgerechnet. Bei Terminabsagen bitte mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin, um eine Rechnungsstellung zu vermeiden.
Viel Erfolg
Ein verhängnisvoller Irrtum der Lehrmedizin eines Jahrhunderts
"Nicht die Wahrheit, in deren Besitz ein Mensch zu sein glaubt oder behauptet, macht dessen Verdienst und Größe aus, sondern die Mühe und Opferbereitschaft, die er zu deren Erkenntnis auf sich genommen hat."
Gotthold Ephraim Lessing (1729-1781)
Am 3.4.1845 hielt Rudolf Virchow (1821-1902) seine berühmt gewordene Rede vor der Berliner Ärzteschaft
In dieser fasste er seine neue Lehre einer rein substantiell und zellulär verstandenen Medizin folgendermaßen zusammen:
"Die medizinische Wissenschaft hat ihre Anschauungsweise neuerdings als eine mechanische, ihr Ziel als die Feststellung einer Physik der Organismen definiert. Sie hat nachgewiesen, dass Leben nur Ausdruck einer Summe von Erscheinungen ist, deren jede einzelne nach den bekannten physikalischen und chemischen Gesetzen verläuft."
Rudolf Virchow (1821-1902)
In längeren Abständen folgten diesem Diktum die Veröffentlichungen der VIRCHOWschen Standardwerke:
Vom Zeitpunkt dieser Verkündigungen ex cathedra an nahm die verhängnisvolle Spaltung der Ärzteschaft ihren Lauf. Das Dogma der rein örtlichen, zellulären Ursache und Entwicklung der Tumore war geboren und beherrschte alsbald die gesamte medizinische Welt. Bis dahin war die "krankhafte Verstimmung der Säfte", die "Dyskrasie" als Teilgebiet der "Humoralpathologie" Hauptfach der ärztlichen Ausbildung und des therapeutischen Handelns gewesen. VIRCHOW selbst bekannte sich ursprünglich noch zu dieser jahrhundertealten Lehre. Er beschäftigte sich mit Themen der Ernährung und bekannte u.a. in einer seiner frühen Publikationen: "Ich für meinen Teil trage nicht die mindesten Bedenken, die Notwendigkeit zuzugeben, bei dem jetzigen Stand unserer Kenntnisse für manche Geschwulstbildungen eine Veranlassung durch das Blut, also eine dyskrasische Ursache herzuleiten."
Wenige Jahre später, auf der Höhe seiner Anerkennung und seines internationalen Ruhmes angelangt, vollzog er eine totale Kehrtwendung und bekämpfte kompromisslos die von ihm übernommenen und vertretenen Grundlagen der Heilkunde, um seiner eigenen neuen Lehre unumschränkte Allgemeingültigkeit zu verschaffen. Ihre ordnete er sich ehrfurchtsvoll und autoritätsgläubig alsbald nicht nur die Chirurgie, sondern jede andere medizinische Disziplin unter, obwohl VIRCHOW als Pathologie nie therapeutisch tätig war und über keinerlei Erfahrung am Kranken verfügte.
Schon vor VIRCHOW war die akademisch gelehrte Medizin zunehmend von der "naturwissenschaftlichen" Forschung und immer weniger von der ärztlichen Erfahrung und Tradition beeinflusst worden. Die GALILEIsche Forderung, der "Messbarkeit" aller Phänomene trat zunehmend in den Vordergrund. Der jahrhundertealte Grundsatz, den Kranken vorzugsweise "konstitutionell", d.h. arzneilich und diätetisch umstimmend, die Krankheitserscheinungen jedoch örtlich zu behandeln, geriet mehr und mehr in Vergessenheit. Begriffe wie "Entgiftung", "Ausleitung, "Blutreinigung", "Remedia alterantia" usw. wurden belächelt und der "Unwissenschaftlichkeit" zugeordnet, ein Prädikat, das die Ärzteschaft verunsicherte und einschüchterte und sie in der Folge auf viele bewährte Behandlungsmöglichkeiten und Heilmittel zu verzichten veranlasste. Mit dem Vorwurf der "Unwissenschaftlichkeit" wurde auch weiterhin manche Bereicherung und Grenzerweiterung der Medizin behindert oder verzögert.
Der kranke Mensch trat immer mehr in den Hintergrund gegenüber dem von der Krankheit befallenen Organ, dem Krankheitsprodukt, insbesondere auch der Krebsgeschwulst. Allein auf deren Behandlung, Entfernung und Vernichtung konzentrierte sich fortan die in rasanter Entwicklung begriffene Chirurgie, die nach der Jahrhundertwende hinzutretende Radiologie und die nach der Jahrhundertmitte entstandene Chemotherapie.
Zurzeit erleben wir einen Angriff der "wissenschaftlich" ausgerichteten Front gegen alle von der konventionellen Disziplin abweichenden Behandlungsweisen, die einen opportunistisch reduzierten Wissenschaftsbegriff für die gesamte Medizin verbindlich machen will. Weitere Gefahren für die biologische Heilkunde und deren freie Entwicklung drohen in Gestalt der beabsichtigten Vereinheitlichung des Europäischen Arzneimittelmarktes ohne Rücksichtnahme auf "alternative" Therapieformen und deren Pluralismus. Außerdem stehen wir vor der Tatsache zunehmender Kompetenzüberschreitung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung durch eine gesetzliche "Gesundheitsreform", die im Widerspruch zum Grundgesetz - einen Eingriff in die freie Berufsausübung der Ärzte und deren Inanspruchnahme durch die Kranken darstellt. Der Staat hat vielmehr die Aufgabe, "die Wahrheitsfindung unter den konkurrierenden ärztlichen Auffassungen zu liberalisieren und offen zu halten, ohne in diesem Wettbewerb Stellung zu nehmen." "So wird zum Beispiel ein Wirksamkeitsbegriff für Arzneimittel festgelegt, der allein pharmakologisch-experimentell ausgerichtet ist." - "Eine gefährliche Gegenbewegung zum Demokratiewillen unserer Zeit liegt hier vor." - "Der Anspruch der Schulmedizin, ihren auf physikalische und chemisch fassbare Daten reduzierten Wissenschaftsbegriff für die Medizin allgemein verbindlich zu machen, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Hier liegt ein materialistisches Dogma vor. Dieses Dogma kennt nicht des Wesen des Lebendigen und nicht den Menschen als individuell einmaliges Wesen, in dessen Biographie auch die Krankheit mit einbezogen werden muss."
Spätere Ärztegenerationen werden sich kopfschüttelnd der auf VIRCHOW zurückzuführenden materialistisch-monomanen Medizin des 19. und 20. Jahrhunderts erinnern, an Tragik vergleichbar dem kirchlich abgesegneten Hexenwahn des Mittelalters, den politischen Massenpsychosen des Nationalsozialismus und des Kommunismus oder der Blindheit eines technologie- und wachstumsbesessenen Zeitalters gegenüber den ihr gebrachten Opfern an Humanität, Ökologie und Kultur.